Arzt-Patienten-Kontakt: Persönlich, mittelbar, telefonisch

In den Leistungslegenden zahlreicher Gebührenordnungspositionen (GOP) sind Arzt-Patienten-Kontakte (APK) als Abrechnungsvoraussetzung festgelegt: Persön­liche, mittelbare und telefonische APK.


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