BÄK-Empfehlung „Hygienezuschlag“ zur GOÄ

Es steht außer Frage, dass es ein zulässiger Grund für einen höheren Steigerungsfaktor ist, wenn die Leistungserbringung wegen besonderer Hygienemaßnahmen aufwendiger wird. Nun gibt es eine Vereinbarung der Bundesärztekammer (BÄK) mit der PKV und Beihilfe, die ihrerseits viele Fragen aufwirft.


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