Der Behandlungsfall in der GOÄ
Besonders bei Abrechnung der in der Kinder- und Jugendarztpraxis häufigen Leistungen nach den Nrn. 1 (Beratung), 5 (symptombezogene Untersuchung) und 4 GOÄ (Fremdanamnese) ist der „Behandlungsfall“ zu beachten.
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