Details zu den Berechnungsausschlüssen „nicht neben“

Bei einem Großteil der Leistungsbeschreibungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM findet sich zusätzlich eine der Ausschlussbestimmungen „nicht neben“, „nicht neben im Arztfall“, „nicht neben im Behandlungsfall“ oder „nicht neben im Krankheitsfall“. Bei Nichtbeachtung dieser Ausschlussbestimmungen sind Streichungen die Folge oder umgekehrt: Aufgrund einer falschen Auslegung der Ausschlussbestimmungen werden erbrachte Leistungen nicht abgerechnet.


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