Hautkrebsfrüherkennung in der GOÄ

Während im EBM (unerfreuliche) Änderungen der Untersuchung auf Hautkrebs geschehen, ist die Abrechnung in der GOÄ unverändert. Die Möglichkeiten sind begrenzt, zudem werden sie noch durch falsche Darstellungen von Kostenträgern behindert.


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