Prüfungen wegen des Zusatzes „H“ bei Kinderärzten
Die Abrechnung der EBM-Ziffern 04220 und 04221 (Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der EBM-Ziffer 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung) bereitet immer wieder Probleme. Derzeit wird vermehrt geprüft, ob der Zusatz „H“ bei den GOP 04220 und 04221 EBM berechtigt angesetzt wird.
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