Zuschläge A bis K1 sind auch ohne die zugrundeliegende Leistung berechenbar

Wenn eine Leistung erbracht wird, die einen (oder ggf. eine Kombination) der Zuschläge A bis K 1 auslöst, die Leistung aber nicht berechnet werden kann, bleibt der Zuschlag (oder die Zuschläge) trotzdem berechenbar.


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