Atteste nicht aus Gefälligkeit ausstellen

Die Flut der von niedergelassenen Ärzten erbetenen Bescheinigungen und Atteste nimmt konstant zu. Das Ausstellen von Attesten ist keine Krankenbehandlung und ist somit privat als IGeL zu ­liquidieren.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung