Bei Tumorpatienten über Umwege abrechnen

Hausärzte können für die Betreuung von Tumorpatienten die Palliativpositionen 03370 bis 03373 EBM abrechnen. In bestimmten Konstellationen können allerdings die Voraussetzungen zur Abrechnung weiterer EBM-Positionen gegeben sein, beispielsweise der Geriatrie- und Chronikerpositionen.


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