Details zu den TSS-Vermittlungs­fällen und den TSVG-Fällen

Zum 1. September 2019 wurden mehrere Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) umgesetzt und entsprechende neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Von der Fülle der Neuerungen, die aufgrund des TSVG vom Bewertungsausschuss beschlossen werden mussten, werden folgend die für Hausärzte relevanten Punkte dargestellt.

 


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