Diagnoseangaben in der Rechnung

Diagnoseangaben in der Rechnung sind nicht verpflichtend, aber üblich. Sie können helfen, möglichen Einwänden von Kostenträgern gegen berechnete Leistungen oder Begründungen für höher bemessene Faktoren vorzubeugen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung