Die Abrechnungsmodalitäten der ePA-Befüllung

Seit dem 1. Januar 2021 bieten die gesetzlichen Krankenkassen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, über eine App Zugang zu ihrer persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA) zu bekommen. Mit dieser App können Patientinnen und Patienten ihre ePA mit Dokumenten wie beispielsweise Laborbefunden befüllen. Bei der Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der ePA-Befüllung gibt es einiges zu beachten.


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