Erörterungen mit Bezugspersonen

Für die Berechnung von Erörterungen mit Bezugspersonen kommen nach dem EBM mehrere Gebührenordnungspositionen (GOP) in Betracht, die entweder einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) voraussetzen oder auch telefonisch erbracht werden können. Für die Berechnung der entsprechenden GOP 01100, 01101, 01102, 01435 und 03230 sind bestimmte Vorgaben zu beachten.


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