Genehmigungspflicht beachten!

Nahezu alle Hausärztinnen und -ärzte erhalten zusammen mit der Quartals­abrechnung die Mitteilung, dass bestimmte abgerechnete Leistungspositionen nicht vergütet werden. Begründung: Die Leistungen sind für Ärztinnen und Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs nicht berechnungsfähig oder es fehlen die erforderlichen Genehmigungen.


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