Hausärzte sollten an Nr. 60 GOÄ denken

Abrechnungsstatistiken zeigen, dass die meisten Hausärzte die Nr. 60 GOÄ nur in ein bis zwei Prozent der Fälle berechnen, einige aber auch in fünf, andere Fach­ärzte auch bis sieben Prozent.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung