Hausärztliche Leistungen bei Patienten in stationärer Behandlung

In der Privatliquidation können von niedergelassenen Ärzten erbrachte Leistungen auch dann berechnet werden, wenn der Patient zur gleichen Zeit stationär im Krankenhaus behandelt wird. Das betrifft nicht nur Leistungen, die vom Krankenhausarzt veranlasst werden.


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