Keine Vergütung bei unvollständiger Leistungserbringung

Werden bei der Abrechnung einer Gebühren­ordnungsposition (GOP) des EBM nicht alle obligaten Leistungsinhalte erbracht und dokumentiert, können die entsprechenden GOP nicht abgerechnet werden. Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass der geforderte vollständige Leistungsinhalt einer GOP nicht dokumentiert ist, resultiert daraus die Streichung der entsprechenden GOP


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