Kurative Behandlungen neben Früherkennungsuntersuchungen dokumentieren
Hausärzte rechnen regelmäßig die Versichertenpauschale 03000 neben den Gebührenordnungspositionen (GOP) für Früherkennungsuntersuchungen ab, wenn die Patienten in dem betreffenden Quartal nur einmal in die Praxis kommen. In bestimmten Konstellationen streichen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) GOP wegen Dokumentationsmängeln.
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