Nr. 15 GOÄ honoriert die hausärztliche Koordination

Beim Hausarzt fällt häufig die Leistung nach Nr. 15 GOÄ an, beispielsweise bei Tumorpatienten, Dementen, Schlaganfallpatienten, Patienten mit Paresen, Sprachstörungen und psychischen Erkrankungen.

 


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