Palliativmedizinische Versorgung gemäß Kapitel 3.2.5 EBM

Die bei der Betreuung von Palliativpatienten berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen (GOP) 03370 bis 03373 wurden zum 4. Quartal 2013 in den EBM aufgenommen. Die niedrigen Abrechnungsfrequenzen legen die Vermutung nahe, dass diese GOP nicht in allen berechtigten Fällen abgerechnet werden.


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