Schweregradzuschläge im Notdienst nicht vergessen!

Grundsätzlich sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, an dem von der KV organisierten Notfalldienst teilzunehmen. Dabei wird häufig nicht beachtet, dass bei bestimmten, zumeist schweren Krankheitsbildern Zuschläge zu den im organisierten Notfalldienst berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen (GOP) berechnet werden können.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung