Vorgaben vor der Erbringung beachten!

Immer wieder wird auch in der Laien­presse über das Angebot individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) in Vertragsarztpraxen berichtet. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten über Regularien, welche bei der Inanspruchnahme von IGeL zu beachten sind.


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