Vorgehen bei Erkrankungen in der Folge von IGeL
Kosmetische Operationen sind und bleiben en vogue. Insbesondere jüngere Menschen lassen sich zunehmend tätowieren oder sich an verschiedenen Körperstellen piercen. Für die niedergelassenen Ärzte stellt sich die Frage, ob und inwieweit ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit kosmetischen Interventionen ebenfalls privat zu liquidieren oder zu Lasten der GKV abzurechnen sind.
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