Allgemeine Gebührenordnungspositionen
Die für Hautärztinnen und Hautärzte relevanten Abrechnungsmöglichkeiten der allgemeinen Gebührenordnungspositionen des Kapitels 1 des EBM – jeweils beginnend mit der Ziffer 1 – werden nach der Auswertung von Abrechnungen – obwohl häufiger möglich – relativ selten abgerechnet.
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