Als IGeL zu berechnende Leistungen

Während bei vielen Leistungen nicht eindeutig festgelegt ist, ob sie als IGeL liquidiert werden können, beispielsweise Nachbehandlungen nach kosmetischen Eingriffen, sind bestimmte Leistungen aufgrund von Gerichtsurteilen oder durch die Bewertung im IGeL-Monitor immer als IGeL zu berechnen. Von diesen Leistungen sind einige auch für Dermatologinnen und Dermatologen relevant.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung