Arzt-Patienten-Kontakte als Abrechnungsvoraussetzung

Für eine ganze Reihe von Gebührenordnungspositionen (GOP) ist eine bestimmte Anzahl von Arzt-Patienten-Kontakten (APK) Abrechnungsvoraussetzung.

Zitierweise: HAUT 2021;32(5):256

Der EBM unterscheidet zwischen persönlichen und anderen (nicht persönlichen) APK. Gemäß 4.3.1 der allgemeinen Bestimmungen des EBM setzt ein persönlicher APK die räumliche und zeitgleiche Anwesenheit von Arzt und Patient und die direkte Interaktion derselben voraus. Andere APK setzen mindestens einen telefonischen und/ oder einen Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde und/ oder einen sogenannten mittelbaren Kontakt voraus. Ein mittelbarer Kontakt beinhaltet den Kontakt mit Praxismitarbeitern oder mit einer Bezugsperson. 

Persönliche APK 

Die dermatologischen Grundpauschalen 10210 bis 10212 sind beim ersten persönlichen kurativ-ambulanten APK im Quartal zu berechnen. Sucht ein Patient einen Hautarzt lediglich zur Durchführung der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs nach GOP 01745 auf, kann keine Grundpauschale berechnet werden, da ausschließlich eine präventive Leistung erbracht wird. Berechtigt wäre die zusätzliche Abrechnung einer Grundpauschale nur, wenn zusätzlich zu der Früherkennungsuntersuchung eine kurative Leistung erbracht wird, für die ein entsprechender ICD-10-Code anzugeben ist.

wichtigPersönlicher APK: Arzt und Patient müssen räumlich und zeitgleich an­wesend sein mit direkter Interaktion.

Ist zur Abrechnung einer GOP eine bestimmte Anzahl an APK erforderlich, müssen diese aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Ist eine direkte Interaktion bei einem persönlichen APK mit dem Patienten selbst nicht möglich, kann der APK auch über Bezugspersonen wahr­genommen werden, der Patient muss dabei aber anwesend sein.

Hinweis: Aufgefallen ist bei Prüfungen, dass bei Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs (ICD-10-Code Z12.8) zusätzlich eine kurative Diagnose per ICD-10-Code angegeben wurde, dass aber in Korrelation zu dem angegebenen kurativen ICD-10-Code keine Dokumentation in den Behandlungsunterlagen ersichtlich war. In derartigen Fällen wird unterstellt, dass die kurative Behandlungsdiagnose ohne eine entsprechende Behandlung nur angegeben wurde, um die Berechtigung zur Abrechnung einer Grundpauschale zu erlangen. In derartigen Fällen wird die Grundpauschale gestrichen.

Mehrere persönliche APK obligat

Zahlreiche EBM-Positionen setzen eine Mindestzahl von persönlichen APK im Quartal bei demselben Patienten voraus. Beispiel: GOP 10330: Mindestens fünf persönliche APK im Quartal sind Abrechnungsvoraussetzung.

Sind mehrere persönliche APK Abrechnungsvoraussetzung für eine GOP, müssen nicht alle APK im Zusammenhang mit derselben Erkrankung erfolgen.

Beispiel: Aufgrund allergischer Haut­veränderungen finden drei persönliche APK zu Beginn eines Quartals statt. Einige Wochen später in demselben Quartal sucht derselbe Patient denselben Hautarzt nach Eröffnung eines Akneabszesses mit nachfolgender sekundärer Wundheilung auf. Wegen der sekundären Wundheilung finden zwei weitere persönliche APK statt, insgesamt ergeben sich damit fünf persönliche APK, die GOP 10330 ist berechnungsfähig. Die geforderten fünf persönlichen APK müssen sich nicht nur im Zusammenhang mit der Wundbehandlung ergeben.

APK dokumentieren

Ist zur Abrechnung einer GOP eine vorgegebene Anzahl von APK Abrechnungsvoraussetzung, ist sicherzustellen, dass die entsprechende Anzahl der APK aus der Abrechnung ersichtlich ist. Problem: Häufig erfolgen APK, ohne dass gesondert berechnungsfähige Leistungen erbracht werden, zum Beispiel Injektionen, Beratungen usw., weil diese Leis­tungen mit der Berechnung einer Grund­pauschale abgegolten sind.

Beispiel GOP 10330: Beim ersten persönlichen APK im Quartal wird eine Grundpauschale abgerechnet. Bei weiteren APK fällt unter Umständen keine berechnungsfähige Leistung an, wenn zum Beispiel nur ein Verbandwechsel, eine Injektionsbehandlung usw. erfolgen. Aus der Abrechnung muss ersichtlich sein, dass mindestens fünf  APK stattgefunden haben. Die Praxissysteme nehmen in der Regel die Eingabe eines alleinigen Behandlungsdatums ohne zusätzliche Angabe einer GOP nicht an. Um dieses Problem zu beheben, haben einige KVen für APK, bei denen keine berechnungsfähigen Leistungen erbracht werden, Symbol­nummern eingeführt, die aber von KV zu KV unterschiedlich sind.

In KVen, die keine Symbolnummern für APK ohne berechnungsfähige Leistungen festgelegt haben, wird empfohlen, an den entsprechenden Tagen den Laborbonus 32001 anzusetzen, der ansonsten von der KV automatisch zugesetzt wird.

► Stand: Oktober 2021

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