Bedeutung von „je Sitzung“ im EBM und in der GOÄ

Während Abrechnungsbegrenzungen wie „einmal im Behandlungsfall“ oder „einmal im Krankheitsfall“ für den EBM bzw. die GOÄ klar definiert sind, ist das für den Begriff „je Sitzung“ nicht so. Als Folge der fehlenden Definition von „je Sitzung“ hatten sich Sozialgerichte schon häufiger mit der Auslegung von „je Sitzung“ zu befassen. Dabei kennt fast jeder Deutsche – da nahezu ausnahmslos Mitglied in einem Verein – den Begriff „Sitzung“ und käme kaum auf die Idee, von einer neuen Sitzung auszugehen, wenn die Sitzung eines Vereins für eine Essens- oder Zigarettenpause unterbrochen wird. Ist die Abrechnung von Leistungen nach der GOÄ oder dem EBM auf „je Sitzung“ begrenzt, sind bestimmte Vorgaben zu beachten.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung