Beratungen vor, zu und nach IGeL

Regelmäßig werden Hautärzte von Patienten im Zusammenhang mit Behandlungen zu Lasten der GKV um Auskünfte zu IGeL gebeten. Zumeist handelt es sich dabei um Auskünfte zu kosmetischen Operationen wie Mammaplastiken, Faltenbeseitigungen oder Entfernungen von Tätowierungen. Aus einer gewissen Gefälligkeit heraus erteilen die meisten Ärzte die erbetenen Auskünfte, ohne dafür ein entsprechendes Honorar zu verlangen. In diesem Punkt sollte grundsätzlich umgedacht werden: Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, sind privat nach der GOÄ als IGeL zu liquidieren.


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