Berichtspflicht an den Hausarzt

Bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter Leistungspositionen des EBM ­besteht die Verpflichtung, dem Hausarzt einen Bericht in Form eines Arztbriefes oder einer Befundkopie zu übermitteln.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung