Berichtspflicht an die Hausarztpraxis nicht vergessen
Bei Prüfungen der Behandlungsunterlagen von Hautärztinnen und Hautärzten wird zunehmend auch die Dokumentation der abgerechneten Leistungspositionen einbezogen. Dabei wurde festgestellt, dass aus den Abrechnungsunterlagen nicht ersichtlich war, dass für berichtspflichtige Leistungen ein Bericht erstellt wurde.
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