Bessere Vergütung bei kurzfristigen Terminvermittlungen

Für Terminvermittlungen durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärzt­lichen Vereinigung (KV) oder durch die Hausarztpraxis werden seit dem 1. Januar 2023 in Abhängigkeit von der Länge der Frist bis zum Behandlungstermin höhere Zuschläge auf die Grundpauschalen gezahlt. Alle Leistungen im Arztgruppenfall werden bei Terminvermittlung durch die TSS oder die Hausarztpraxis extrabudgetär vergütet.


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