Dermatologie: IGeL immer mit schriftlichem Behandlungsvertrag

Bundesweit geht man derzeit bei IGeL von einem Honorarumsatz von etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr aus. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen dem IGeL-Angebot in Vertragsarztpraxen nach wie vor argwöhnisch gegenüber. Sie sind bemüht, ihre Versicherten dahingehend zu bewegen, IGeL möglichst nicht in Anspruch zu nehmen. Umso wichtiger ist es, die Formalien bei der Erbringung und Abrechnung von IGeL zu beachten.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung