HAUT: Berechnungsausschluss „nicht neben“ richtig auslegen

Die Berechnungsausschlüsse „nicht neben“ und „nicht neben im Behandlungsfall“ sind so alt wie der EBM selbst und auch bei Abrechnungen nach der GOÄ haben diese Ausschlüsse eine fast identische Bedeutung.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung