Liquidation von IGeL nicht nach eigenem Ermessen

Für die dem Aufwand entsprechende Preisbildung für IGeL gibt es klare Vorgaben. Sind Liquidationen von IGeL nicht regelkonform, ergeben sich für die Zahlungspflichtigen Möglichkeiten zur Beanstandung, meist mit der Absicht, die Liquidation nicht oder nicht vollständig begleichen zu wollen.


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