Speziallabor bei Privatpatienten

Auch in dermatologischen Praxen können bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) Speziallaborleistungen indiziert sein, ebenso bei Privatpatientinnen und -patienten. Die Abrechnung von Speziallaborleistungen nach den Abschnitten M3 und M4 der GOÄ ist sowohl als IGeL als auch bei Privatpatienten an bestimmte Vorgaben gebunden.


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