Vier Besonderheiten in Gemeinschaftspraxen

Ein Großteil der niedergelassenen Hautärztinnen und -ärzte nimmt die vertragsärztliche Tätigkeit in Gemeinschafts­praxen wahr, zum Teil auch in fachübergreifenden. Bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen sind bestimmte Vorgaben zu beachten.


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