Wird verstärkt geprüft: Postoperative Behandlung
Die nach dem EBM abgerechneten Leistungen, die von den Krankenkassen extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung bezahlt werden, werden regelmäßig, auch auf Veranlassung der Kassen, geprüft. Dazu gehören die Gebührenordnungspositionen (GOP) für postoperative Behandlungen.
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