Wird verstärkt geprüft: Postoperative Behandlung

Die nach dem EBM abgerechneten Leistungen, die von den Krankenkassen extra­budgetär ohne Mengenbegrenzung bezahlt werden, werden regelmäßig, auch auf Veranlassung der Kassen, geprüft. Dazu gehören die Gebührenordnungspositionen (GOP) für postoperative Behandlungen.


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