Kosten: Welche sind berechnungsfähig, welche nicht?

Bei der Erbringung vertragsärztlicher Leistungen fallen Kosten an. Der überwiegende Anteil der Kosten ist mit der Berechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM abgegolten. Nur wenige der in der Praxis anfallenden Kosten für Materialien sind gesondert berechnungsfähig.


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