Abrechnungsfehler bei Bereitschaftspauschale 01435 vermeiden

Eine Analyse der Frequenzstatistiken der von Nervenärzten abgerechneten Gebührenordnungspositionen (GOP) lässt erkennen, dass die Bereitschaftspauschale 01435 in vielen berechtigten Fällen nicht abgerechnet wird. Sie wird aber auch häufig in nicht zutreffenden Konstellationen angesetzt.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung