Neurologie: ICD-10-Zusatzkennzeichen G, V, A, Z, R, L und B

Erkrankungen sind auf den Abrechnungsunterlagen und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach dem ICD-10 zu codieren. Bei Überweisungen an andere Ärzte, bei Krankenhauseinweisungen sowie in Arztbriefen und in der eigenen Dokumentation können die Diagnosen auch im Klartext angegeben werden. Die Codierungen sind jeweils mit Zusatzzeichen anzugeben.


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