Gegenseitige Vertretungen: Was ist berechnungsfähig, was nicht?
Die Urlaubssaison naht, benachbarte hausärztlich tätige Kolleginnen und Kollegen vertreten oder lassen sich vertreten. Damit stellt sich die Frage, ob und ggf. wie die Vertretung die Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM ebenso abrechnen kann wie die originäre Hausarztpraxis.
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