Immer mehr Übergewichtige mit BMI über 25

Etwa 40 Prozent der deutschen Erwachsenen sind mit einem BMI von 25 – 30 als übergewichtig zu bezeichnen, etwa 20 Prozent mit einem BMI über 30 sogar als adipös. Diese Leistungen können niedergelassene Ärzte bei übergewichtigen Patienten in der Hausarztpraxis abrechnen.


Übergewicht beziehungsweise Adipositas wird heute zumeist über den BMI (Body-Mass-Index) definiert:

Bei einem BMI von 25 – 30 spricht man von Übergewicht,

ab einem BMI von 30 von Adipositas und

ab einem BMI von 35 von krankhafter Adipositas.

Berechnung des BMI: Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch Körpergröße zum Quadrat.

Beispiel: Ein 1,70 m großer Patient wiegt 90 kg: 90 : 1,7² = 31,14.


Patienten kostenlose BMI-Bestimmung in der Hausarztpraxis anbieten

Der Hausarzt wird überwiegend erst konsultiert, wenn schon verschiedene Methoden zur Gewichtsreduktion erfolglos ausprobiert wurden. Durch Informationsmaterial im Wartezimmer kann darauf hingewiesen werden, dass in der Praxis Behandlungen zur Reduzierung des Übergewichts durchgeführt werden. Zur Orientierung für die Patienten kann eine kostenlose Bestimmung des BMI angeboten werden.

GKV-Abklärung bei Patienten mit Übergewicht

Bei übergewichtigen Patienten ist in der Regel zunächst eine Abklärung verursachender Erkrankungen erforderlich, so zum Beispiel auf das Vorliegen

  • einer Schilddrüsenunterfunktion,
  • Diabetes und so weiter.

Auch Folgekrankheiten wie

  • koro­nare Herz­erkrankungen,
  • Erkrankungen der Gefäße und andere mehr sind auszuschließen.

Bei einem BMI über 35 kann Übergewicht auch als eigenständige Erkrankung angesehen werden, nach dem ICD-10 zu verschlüsseln als Adipositas E 66.0. In derartigen Fällen kann erwogen werden, in speziellen Sanatorien eine Reduktion des Übergewichts zu Lasten der GKV durchführen zu lassen.

­Gewichtsreduktion zahlt der Patient selbst

Da Übergewicht in den meisten Fällen durch Lebens- und Essgewohnheiten bedingt ist, kommt eine Behandlung nur mit Liquidation nach der GOÄ als Selbstzahlerleistung in Frage.

Bei Behandlungen zur Reduzierung des Übergewichts ist unbedingt vorab ein schriftlicher Behandlungsvertrag zu schließen, mit dem auch auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen wird, am besten durch Benennung

  • der wahrscheinlich in Frage kommenden GOÄ-Positionen,
  • zusammen mit Steigerungsfaktor und
  • Endbetrag.

Rückfallrate bei Übergewichtigen hoch - Behandlungsvertrag abschließen

Die Erfahrung lehrt, dass viele Übergewichtige nach einer Gewichtsreduktion rückfällig werden und dann versuchen die Begleichung der Liquidation der Selbstzahlerleistungen mit Verweis auf die Erfolglosigkeit der Behandlung zu verweigern. Deswegen sollte in dem Behandlungsvertrag auch darauf hingewiesen werden, dass ein (nachhaltiger) Erfolg der Behandlung nicht garantiert werden kann.

  • Bwichtigeratung zum Übergewicht: Nummer 1 GOÄ, 80 Punkte, 2,15-fach: 10,-- Euro
  • Ausführliche Beratung zum Übergewicht, mindestens 10 Minuten: Nummer 3 GOÄ, 150 Punkte, 2,29-fach: 20,-- Euro
  • Ganzkörperstatus: Nummer 8 GOÄ, 260 Punkte, 1,98-fach: ­30,-- Euro
  • Ernährungsplan: Nummer 77 GOÄ, 150 Punkte, 2,19-fach: 20,-- Euro
  • Gruppenberatung bei Übergewicht, mindestens 50 Minuten: Nummer 20 GOÄ, 120 Punkte, 2,29-fach: 16,-- Euro je Teilnehmer, 4 – 12 Teilnehmer
  • Untersuchung: Nummer 5 GOÄ, 80 Punkte, 2,15-fach: 10,-- Euro
  • Bei der Liquidation von Selbstzahlerleistungen durch Steigerungsfaktoren mit Stellen hinter dem Komma glatte Rechnungsbeträge erzielen.

GOÄ-Positionen zur Gewichtsreduktion bei übergewichtigen Patienten

Eine Behandlung zur Reduktion des Körpergewichts sollte mit einer ausführlichen Anamnese zu den Ernährungs- und Lebensgewohnheiten beginnen, bei einer Dauer von mindestens 10 Minuten abzurechnen nach Nr. 3 der GOÄ.

Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen

Bei übergewichtigen Kindern und Jugendlichen kann eine Fremd­anamnese nach Nr. 4 der GOÄ sinnvoll sein, die aber nicht neben der Nr. 3 GOÄ berechnungsfähig ist.

Angeschlossen werden sollte ein Ganzkörperuntersuchung nach Nr. 8 der GOÄ und ein Ernährungsplan erstellt werden, kombiniert mit Hinweisen zur Lebensführung.

Gruppentherapie bei Übergewichtigen sinnvolle Therapiemaßnahme?

Übergewichtige fühlen sich mehr und mehr diskriminiert. Um Hemmschwellen zu überwinden, bietet es sich deswegen an, Übergewichtige in Gruppen mit 4 – 12 Teilnehmern zu behandeln.

Zusätzliche Leistungen, die der Arzt bei Übergewichtigen abrechnen kann

Während einer Behandlung zur ­Reduktion des Übergewichts werden regelmäßig Beratungen nach Nr. 1 der GOÄ erforderlich sein, ergänzt durch symptombezogene Untersuchungen nach Nr. 5 der GOÄ.


Werden nur wegen des Übergewichts zur Absicherung bestimmte Untersuchungen erforderlich und von den Patienten gewünscht, so zum Beispiel eine Spirographie nach Nr. 605 der GOÄ oder ein EKG nach Nr. 652 der GOÄ, sind auch diese Leistungen privat zu liquidieren.


 

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