Der Medikationsplan: Besonderheiten für Hautärzte

Zum IV. Quartal 2016 wurden Vergütungspositionen für das Erstellen von Medikationsplänen in den EBM aufgenommen, auch für Hautärzte. Die meisten Hautärzte werden sich kaum mit dem Erstellen von Medikationsplänen befassen, da dies grundsätzlich Aufgabe der Hausärzte ist. Aber: Auch Hautärzte können zum Erstellen von Medikationsplänen verpflichtet sein, wenn Patienten keinen Hausarzt haben oder keinen angeben, den Ausdruck eines Medikationsplans wünschen und die ­Voraussetzungen dafür gegeben sind.


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