Erstellen von Medikationsplänen in der Gynäkologie
Zum 1. Oktober 2016 wurden Vergütungspositionen für das Erstellen von Medikationsplänen in den EBM aufgenommen, auch für Gynäkologen. Die Mehrzahl der Gynäkologen wird sich nicht mit dem Erstellen von Medikationsplänen befassen, sie überlassen dies den Hausärzten. Aber: Auch Gynäkologen können zum Erstellen von Medikationsplänen verpflichtet sein, wenn Patientinnen keinen Hausarzt haben oder keinen angeben, den Ausdruck eines Medikationsplanes wünschen und die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt gibt dazu Hinweise.
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