Verwirrende Begrenzungen beim Speziallabor in der Gynäkologie
Ein Teil der niedergelassenen Gynäkologen hat die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen des Speziallabors, überwiegend für mikrobiologische/mykologische Untersuchungen und Hormonbestimmungen. Die Vergütung des Speziallabors unterliegt bestimmten Restriktionen.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.