Verwirrende Begrenzungen beim Speziallabor in der Gynäkologie

Ein Teil der niedergelassenen Gynäkologen hat die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen des Speziallabors, überwiegend für mikrobiologische/mykologische Untersuchungen und Hormon­bestimmungen. Die Vergütung des Speziallabors unterliegt bestimmten Restriktionen.


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