Analogabrechnung richtig gemacht – Teil 1
Wenn die Hausärztin oder der Hausarzt Leistungen erbringt, die in der GOÄ nicht enthalten sind, dürfen diese trotzdem abgerechnet werden. Die Regeln dazu finden sich in § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4 GOÄ.
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