Bei Beratungen ist ein hoher Faktor oft möglich
Nr. 1 GOÄ gehört zu den besonders häufigen Leistungen in der niedergelassenen Arztpraxis. In vielen Fällen kann Nr. 1 GOÄ auch mit einem höheren Faktor als 2,3-fach berechnet werden. Was dabei zu beachten ist lesen Sie in unserem GOÄ-Abrechnungstipp.
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