Beratung zur Organ- bzw. Gewebespende

Für die Beratung zur Organ- bzw. Gewebe­spende ist im Transplantationsgesetz (TPG) eine von gültigen GOÄ-­Regeln abweichende Ausnahme enthalten und von der Bundesärztekammer (BÄK) dazu eine Empfehlung gegeben worden.


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