Inanspruchnahme zur „Unzeit“ in der GOÄ

In der GOÄ gibt es spezifische Zuschläge, aber auch ggf. die Möglichkeit der Faktorerhöhung. Die spezifischen Zuschläge sind in der GOÄ die „Nrn.“ A bis K1 und E bis K2. Bei niedergelassenen Hautärzten kommen vor allem die Zuschläge A und K1 zum Ansatz.


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