Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors

Seit 1. Juli können Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen.

Der Bluttest kann zeigen, ob eine Anti-­D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist. Bisher war eine Anti-D-Prophylaxe für alle Rhesus D-negativen Schwangeren vorgesehen. Da es sich um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Grundsätzlich darf die fachgebundene genetische Beratung bei nicht invasiven Pränataltests (NIPT) nur durch Humangenetiker sowie durch Gynäkologen erfolgen, welche über die Qualifikation für die „fachgebundene genetische Beratung“ verfügen.

Die für den Test erforderliche Beratung nach dem GenDG und die Laboruntersuchung sind zum 1. Juli als neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen worden (s. Tab.).

Tab.: Übersicht der zwei neuen GOP für die fetale Rhesusfaktorbestimmung

GOP

Leistung

Bewertung

Punkte

Hinweise

01788

Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest auf den
Rhesusfaktor (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschaftsrichtlinien

9,34 €

84

 
  • je vollendete
    5 Minuten
  • höchstens 2 x
    je Schwangerschaft
  • Ausschluss
    bei Mehrlings­schwangerschaften
 

01869 (Labor)

Pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D an fetaler DNA aus mütterlichem Blut

100,68 €

905

 
  • 1 x je Schwangerschaft
  • höchstens 2 x
    im Krankheitsfall
  • Ausschluss bei Mehrlingsschwangerschaften
 

Der Beschluss und auch die Berechnungsfähigkeit der GOP 01788 und 01869 gelten nur für Einlingsschwangerschaften, nicht für Mehrlingsschwangerschaften.
Für den Pränataltest wird eine Blutprobe der Schwangeren benötigt. Getestet werden darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

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